Verweise
in § 1 NachwG
NachwG
Nachweisgesetz
Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Praktikanten, die gemäß § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes als Arbeitnehmer gelten, sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.
Quelle: BMJ
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Dokumente
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