NachbG NRW Nachbarrechtsgesetz
NachbG NRW
Nachbarrechtsgesetz
ZivilrechtBürgerliches Recht
Sachenrecht
Der Erbbauberechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers des Grundstücks.
Quelle: Justizportal NRW
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Schemata
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