NachbG NRW Nachbarrechtsgesetz
NachbG NRW
Nachbarrechtsgesetz
ZivilrechtBürgerliches Recht
Sachenrecht
Es sind mit Baumschulbeständen
Baumschulbestände | Abstand | |
a) über 2 m Höhe | 2,00 m, | |
b) bis zu 2 m Höhe | 1,00 m |
und
c) bis zu 1 m Höhe | 0,50 m |
Abstand von der Grenze einzuhalten.
Quelle: Justizportal NRW
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Schemata
zu Sachenrecht
Notizen
zu § 44 NachbG NRW
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