Verweise
in § 19 MinStG
MinStG
Mindeststeuergesetz
Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus
- 1.
- erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern,
- 2.
- Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie
- 3.
- unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.
Quelle: BMJ
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