MinStG
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Verweise
in § 19 MinStG

MinStG  

Mindeststeuergesetz

Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus
1.
erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern,
2.
Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie
3.
unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.
Quelle: BMJ
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