Verweise
in § 1 MiLoV4
MiLoV4
Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung
Der Mindestlohn beträgt
- 1.
ab 1. Januar 2024 12,41 Euro brutto je Zeitstunde, - 2.
ab 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.
Quelle: BMJ
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Dokumente
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