MiLoV4
Verweise
in § 1 MiLoV4

MiLoV4  
Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse

Arbeits- & Dienstvertragsrecht

Der Mindestlohn beträgt
1.
ab 1. Januar 202412,41 Euro brutto je Zeitstunde,
2.
ab 1. Januar 202512,82 Euro brutto je Zeitstunde.
Quelle: BMJ
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