MDR Medizinproukte-VO
MDR
Medizinproukte-VO
Spezialisierungen
Medizinrecht
Die Kommission und die Mitgliedstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen, um die Anlage von Registern und Datenbanken besonderer Produktarten zu fördern, wobei sie gemeinsame Grundsätze für die Erfassung vergleichbarer Informationen festlegen. Solche Register und Datenbanken werden für die unabhängige Bewertung der langfristigen Sicherheit und Leistung der Produkte oder der Rückverfolgbarkeit implantierbarer Produkte oder aller dieser Merkmale herangezogen.
Quelle: EURLEX
Import:
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Schemata
zu Medizinrecht
Notizen
zu Art. 108 MDR
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