MarkenV Markenverordnung
MarkenV
Markenverordnung
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Markenrecht
(1) Das Register wird beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt.
(2) Seit dem 1. August 1999 wird das Register in Form einer elektronischen Datenbank betrieben.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Markenrecht
Notizen
zu § 24 MarkenV
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