LWG NRW Landeswassergesetz NRW
LWG NRW
Landeswassergesetz NRW
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Energie- & Umweltrecht
Auf die Ansprüche aus dem bewilligten Recht sind die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts entsprechend anzuwenden.
Quelle: Justizportal NRW
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