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Verweise
in § 126 LWG NRW

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Landeswassergesetz NRW

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung erstattet dem Landtag innerhalb von 10 Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes.


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