Verweise
in § 67 LuftVG
LuftVG
Luftverkehrsgesetz
Über die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erteilten Erlaubnisse und Berechtigungen des Flugsicherungspersonals können folgende Daten
- 1.
- Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und -ort sowie die Staatsangehörigkeit des Erlaubnis- und Berechtigungsinhabers,
- 2.
- Art der erteilten Erlaubnis oder Berechtigung, Ausweisnummer, Tag der Erstausstellung und Gültigkeitsdauer der Erlaubnis und Berechtigung,
- 3.
- Ruhen oder Widerruf der Erlaubnis und Berechtigung
Quelle: BMJ
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