LSV (außer Kraft) Ladesäulenverordnung (außer Kraft)
LSV (außer Kraft)
Ladesäulenverordnung (außer Kraft)
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Ladepunkte mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 Kilowatt sind von den Anforderungen der §§ 3 bis 6 ausgenommen.
Quelle: BMJ
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