LPartG Lebenspartnerschaftsgesetz
LPartG
Lebenspartnerschaftsgesetz
ZivilrechtBürgerliches Recht
Familienrecht
Regelungen zu Ehegatten und Ehen, die nach dem 22. Dezember 2018 in Kraft treten, gelten entsprechend für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften, wenn nichts anderes bestimmt ist.
Quelle: BMJ
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zu Familienrecht
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