Verweise
in § 21 LPartG
LPartG
Lebenspartnerschaftsgesetz
Regelungen zu Ehegatten und Ehen, die nach dem 22. Dezember 2018 in Kraft treten, gelten entsprechend für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften, wenn nichts anderes bestimmt ist.
Quelle: BMJ
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