LocarnoKl
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Locarno-Klassifikation

Anmerkung:
Unter „medizinische Ausrüstungen“ sind auch chirurgische, zahnärztliche und tierärztliche Ausrüstungen zu verstehen.
24-01Apparate und Ausrüstungen für medizinische und Laborzwecke
Anmerkungen:
a)Einschließlich fest installierter medizinischer Apparate und Ausrüstungen.
b)Ausgenommen Handinstrumente und -apparate (Kl. 24-02).
24-02Handinstrumente und -geräte für medizinische und Laborzwecke
24-03Prothesen
24-04Verband- und Bandagenartikel, Artikel für die ärztliche Behandlung
Anmerkung:
Einschließlich saugfähiger Verbände.
24-05Gehhilfen
Anmerkung:
Ausgenommen Spazierstöcke (Kl. 03-03).
24-99Verschiedenes
Quelle: DPMA
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