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Verweise
in § 1 LMHV

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Lebensmittelhygiene-Verordnung

Diese Verordnung dient der Regelung spezifischer lebensmittelhygienischer Fragen sowie der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene.
Quelle: BMJ
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