LMG NRW Landesmediengesetz NRW
LMG NRW
Landesmediengesetz NRW
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Es gelten die Bestimmungen des Medienstaatsvertrages über Kurzberichterstattung, europäische Produktionen sowie über Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen.
Quelle: Justizportal NRW
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu § 37 LMG NRW
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