LKrWG NRW
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in § 28 LKrWG NRW

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Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW

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Energie- & Umweltrecht

Das Ministerium erlässt im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien die zur Durchführung des Abfallgesetzes und dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
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