LKrWG NRW
Verweise
in § 28 LKrWG NRW
LKrWG NRW
Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW
Das Ministerium erlässt im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien die zur Durchführung des Abfallgesetzes und dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Quelle: Justizportal NRW
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Dokumente
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