LJG NRW Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen
LJG NRW
Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Soweit im Bundesjagdgesetz, in diesem Gesetz und in Rechtsverordnungen auf Grund dieser Gesetze nichtsanderesbestimmt ist, ist die untere Jagdbehörde zuständige Behörde.
Quelle: Justizportal NRW
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Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
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