LHO NRW
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Verweise
in § 46 LHO NRW

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Landeshaushaltsordnung NRW

Deckungsfähige Ausgabemittel dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 oder des Deckungsvermerks zugunsten einer anderen Ausgabe verwendet werden.
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