LHO NRW
Verweise
in § 32 LHO NRW
LHO NRW
Landeshaushaltsordnung NRW
Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II sinngemäß anzuwenden.
Quelle: Justizportal NRW
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zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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