LFoG NRW
Verweise
in § 77 LFoG NRW

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Landesforstgesetz NRW

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1970 in Kraft (Fn29). Die Vorschriften dieses Gesetzes, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, einschließlich der §§ 70 bis 71, treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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