LBG NRW Landesbeamtengesetz NRW
LBG NRW
Landesbeamtengesetz NRW
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Beamtenrecht
Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Quelle: Justizportal NRW
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