KWKAusV KWK-Ausschreibungsverordnung
KWKAusV
KWK-Ausschreibungsverordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Der Höchstwert in den Ausschreibungen beträgt für
- 1.
- KWK-Anlagen 7,0 Cent pro Kilowattstunde KWK-Strom und
- 2.
- innovative KWK-Systeme 12,0 Cent pro Kilowattstunde KWK-Strom.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
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