KWG Kreditwesengesetz
KWG
Kreditwesengesetz
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Die Aufsichtsbehörde bestimmt jährlich im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank, welche Institute, Mutterinstitute, Mutterfinanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften, EU-Mutterinstitute, EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaften oder gemischten EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaften mit Sitz im Inland potentiell systemrelevant sind. Die vorgenannten Institute und Gesellschaften sind potentiell systemrelevant, wenn sie
- 1.
- ein global systemrelevantes Institut nach § 10f sind oder
- 2.
- ein anderweitig systemrelevantes Institut nach § 10g sind oder
- 3.
- aus sonstigen Gründen, insbesondere auf Grund der Größe, der Verflechtung, des Umfangs und der Komplexität oder der Art der Geschäftstätigkeit, als solches zu bestimmen sind.
Quelle: BMJ
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