KunstUrhG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 55 KunstUrhG

KunstUrhG  

Kunsturhebergesetz

(1) Das Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1907 in Kraft.
(2) (Aufhebungsvorschrift)
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine documents und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Urheberrecht u.Ä.
Notizen
zu § 55 KunstUrhG
Keine Notizen vorhanden.