KunstUrhG
Verweise
in § 50 KunstUrhG

KunstUrhG  
Kunsturhebergesetz

ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)

Urheberrecht u.Ä.

Der Antrag auf Vernichtung der Exemplare und der Vorrichtungen ist so lange zulässig, als solche Exemplare oder Vorrichtungen vorhanden sind.
Quelle: BMJ
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