KunstUrhG
Verweise
in § 42 KunstUrhG

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Kunsturhebergesetz

ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGeistiges Eigentum (IP)

Urheberrecht u.Ä.

Die Vernichtung der Exemplare und der Vorrichtungen kann im Wege des bürgerlichen Rechtsstreits oder im Strafverfahren verfolgt werden.
Quelle: BMJ
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