Verweise
in § 10 KTFG
KTFG
Klima- und Transformationsfondsgesetz
Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut des Klima- und Transformationsfondsgesetzes in der vom 1. Januar 2024 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Quelle: BMJ
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