KSchG
Verweise
in § 25 KSchG

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Kündigungsschutzgesetz

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Arbeits- & Dienstvertragsrecht

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Kündigungen und Entlassungen, die lediglich als Maßnahmen in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorgenommen werden.
Quelle: BMJ
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