KrWaffUnbrUmgV
Verweise
in § 18 KrWaffUnbrUmgV

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Kriegswaffenunbrauchbarmachungs- und -umgangsverordnung

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Waffenrecht

Diese Verordnung tritt am 1. September 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen vom 1. Juli 2004 (BGBl. I S. 1448) außer Kraft.
Quelle: BMJ
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