KrO NRW
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 10 KrO NRW

KrO NRW  

Kreisordnung NRW

Die Aufsicht des Landes schützt die Kreise in ihren Rechten und sichert die Erfüllung ihrer Pflichten.
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Kommunalrecht
Notizen
zu § 10 KrO NRW
Keine Notizen vorhanden.