KRITISDachG
Verweise
in § 1 KRITISDachG
KRITISDachG
KRITIS-Dachgesetz
Die Bundesregierung soll eine Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Infrastrukturen verabschieden. Die Strategie beinhaltet Erwägungen zu Transparenzpflichten für kritische Infrastrukturen.
Quelle: BMJ
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