KonzVgV Konzessionsvergabeverordnung
KonzVgV
Konzessionsvergabeverordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Vergaberecht
Auslandsdienststellen sind bei der Vergabe von Konzessionen nicht verpflichtet, elektronische Mittel nach den §§ 7 bis 11 und 28 dieser Verordnung anzuwenden.
Quelle: BMJ
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