KiStG NRW
Verweise
in § 1 KiStG NRW
KiStG NRW
Kirchensteuergesetz NRW
Die Katholische Kirche und die Evangelische Kirche erheben im Land Nordrhein-Westfalen Kirchensteuern auf Grund eigener Steuerordnungen.
Quelle: Justizportal NRW
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