KiStG NRW
Verweise
in § 1 KiStG NRW

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Kirchensteuergesetz NRW

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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht

Die Katholische Kirche und die Evangelische Kirche erheben im Land Nordrhein-Westfalen Kirchensteuern auf Grund eigener Steuerordnungen.
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