KfzPflVV
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Verweise
in § 10 KfzPflVV

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Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

Änderungen dieser Verordnung und Änderungen der Mindesthöhe der Versicherungssumme finden auf bestehende Versicherungsverhältnisse von dem Zeitpunkt an Anwendung, zu dem die Änderungen in Kraft treten.
Quelle: BMJ
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