KCanG
Verweise
in § 10 KCanG

KCanG  
Konsumcannabisgesetz

Strafrecht

Sonderstrafrecht

Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.
Quelle: BMJ
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