KapMuG (außer Kraft)
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Verweise
in § 27 KapMuG (außer Kraft)

KapMuG (außer Kraft)  

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (außer Kraft)

Auf Musterverfahren, in denen vor dem 1. November 2012 bereits mündlich verhandelt worden ist, ist das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz in seiner bis zum 1. November 2012 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.
Quelle: BMJ
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