KapMuG (außer Kraft)
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Verweise
in § 25 KapMuG (außer Kraft)

KapMuG (außer Kraft)  

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (außer Kraft)

Das Rechtsmittel gegen die verfahrensabschließende Entscheidung des Prozessgerichts im Ausgangsverfahren kann nicht darauf gestützt werden, dass das Oberlandesgericht für den Erlass eines Musterentscheids nicht zuständig gewesen ist oder die Voraussetzungen für den Erlass eines Vorlagebeschlusses nicht vorgelegen haben.
Quelle: BMJ
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