KAGB
Verweise
in § 352a KAGB

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Kapitalanlagegesetzbuch

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Abweichend von § 1 Absatz 4 Nummer 2 und Absatz 5 sind geschlossene AIF im Sinne von § 353 auch solche AIF, die die Voraussetzungen von Artikel 1 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 694/2014 erfüllen.
Quelle: BMJ
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