KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
KAGB
Kapitalanlagegesetzbuch
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Für Kapitalverwaltungsgesellschaften, die PEPPs im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1238 anbieten oder vertreiben, gelten neben den Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/1238 die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit die Verordnung (EU) 2019/1238 nichts anderes vorsieht.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Bank- & Kapitalmarktrecht
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