JustG NRW
Verweise
in § 100 JustG NRW

JustG NRW  
Justizgesetz NRW

Öffentliches RechtVerwaltungsrecht

Verwaltungsprozessrecht

(1) Wird das Bergwerkseigentum oder die Verleihungsurkunde aufgehoben, so hat die zuständige Behörde das Grundbuchamt unter Mitteilung einer Ausfertigung der Aufhebungsentscheidung um die Schließung des über das Bergwerk geführten Grundbuchblatts zu ersuchen.
(2) Bei der Schließung sind die eingetragenen Belastungen von Amts wegen zu löschen.
(3) Grundstücke, die dem Bergwerk als Bestandteil zugeschrieben sind, werden mit den darauf haftenden Belastungen in das über die Grundstücke ihres Bezirks geführte Grundbuch eingetragen.
Import:

Übersicht: Verwaltungsprozessrechtliche Verfahrensarten

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtVerwaltungsprozessrecht

Zentrale Übersicht über die verwaltungsproessrechtlichen Verfahrensarten nach der VwGO und deren jeweilige Statthaftigkeit.

 

 

Rechtsqualität des Klageobjekts

Verwaltungsakt

Norm
(Rechtsverordnung, Satzung)

Realakt

Rechtsverhältnis

Kläg.

Be-geh-ren

Aufhe-bung / Unter-lassung

Nicht erledigter VA

Anfechtungsklage
§ 42 I Alt. 1 VwGO

Untergesetzliche Rechtsnormen des Landesrechts

Normenkontrolle
§ 47 VwGO

In Berlin und Hamburg mangels Verfahren nach § 47 I Nr. 2 VwGO für diese Fälle wegen Art. 19 IV GG (BVerwG) 

Allg. Feststellungsklage
§ 43 I VwGO

Allg. Leistungsklage
als Unterlassungsklage,
§§ 43 II 1, 113 IV VwGO

Für jegliches Rechtsverhältnis denkbar, aber subsidiär zu anderen Verfahrensarten (§ 43 II 1 VwGO)

(Positive / negative)
Allg. Feststellungsklage
§ 43 I Alt. 1 / 2 VwGO

 

Drohender künftiger VA (Nichterlass)

Allg. Leistungsklage
als Unterlassungsklage,
§§ 43 II 1, 113 IV VwGO

Erlass / Vor-nahme

Künftig begehrter VA

Verpflichtungsklage
§ 42 I Alt. 2 / 3 VwGO

Erlass (‚echte‘) oder Änderung (‚unechte Normerlassklage‘)

„Normerlassklage“
(geboten wg. Art. 19 IV GG)

  • e.A. (BVerfG):
    Allg. Feststellungsklage,
    § 43 I VwGO
    [s. Fn. 1]

  • a.A. (VGH BW & BayVGH) 
    Allg. Leistungsklage,
    § 43 II 1, 113 IV VwGO 
    [s. Fn. 2]

  • a.A. (alt):
    Normenkontrolle
    ,
    § 47 VwGO analog

Allg. Leistungsklage
als Leistungs-vornahmeklage,

§§ 43 II 1, 113 IV VwGO

Fest-stellung

Nichtiger VA

Allg. Feststellungsklage
als Nichtigkeitsfeststellungsklage,
§ 43 I Alt. 3 VwGO

Ggf. inzidente Prüfung der Rechtsmäßigkeit i.R.d.
Anfechtungsklage
(inzidente Prüfung der Ermächtigungsgrundlage des VAs)


oder der


Allg. Feststellungsklage
(etwa auf Nichtbestehen einer sich aus einer Satzung / Rechtsverordnung ergebenden Verpflichtung)

(Positive / negative)
Allg. Feststellungsklage
§ 43 I Alt. 1 / 2 VwGO

 

Im Prozess erledigter VA

Fortsetzungsfeststellungsklage
§ 113 I 4 VwGO (direkt)

Vor Klageerhebung
erledigter VA

Fortsetzungs-feststellungsklage

  • e.A.: § 113 I 4 VwGO analog

  • a.A.: § 43 I Alt. 3 VwGO

 

 

 


[1] (pro) Kein Eingriff in Gewaltenteilung, da nicht vollstreckbar; (con) Subsidiarität der Feststellungsklage.

[2] (pro) Nur dadurch vollstreckbare Verpflichtung; (con) Eingriff in Gewaltenteilung.

Zuletzt bearbeitet:
Schemata
zu Verwaltungsprozessrecht
Notizen
zu § 100 JustG NRW
Keine Notizen vorhanden.