JGG Jugendgerichtsgesetz
JGG
Jugendgerichtsgesetz
Strafrecht
Strafprozessrecht
Der Vollstreckungsleiter kann Freizeitarrest in Kurzarrest umwandeln, wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 nachträglich eingetreten sind.
Quelle: BMJ
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