JGG Jugendgerichtsgesetz
JGG
Jugendgerichtsgesetz
Strafrecht
Strafprozessrecht
Ist Jugendstrafe zu erwarten, so soll der Staatsanwalt oder der Vorsitzende des Jugendgerichts den Beschuldigten vernehmen, ehe die Anklage erhoben wird.
Quelle: BMJ
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