JGG
Verweise
in § 4 JGG

JGG  
Jugendgerichtsgesetz

Strafrecht

Sonderstrafrecht

Ob die rechtswidrige Tat eines Jugendlichen als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist und wann sie verjährt, richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts.
Quelle: BMJ
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