JAG NRW Juristenausbildungsgesetz NRW
JAG NRW
Juristenausbildungsgesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2003 in Kraft.
Quelle: Justizportal NRW
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