IVSG (außer Kraft)
Verweise
in § 5 IVSG (außer Kraft)
IVSG (außer Kraft)
Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (außer Kraft)
Die Bundesanstalt für Straßenwesen nimmt im Rahmen der bundesrechtlichen Regelungsbefugnisse die Aufgaben als Nationale Stelle wahr.
Quelle: BMJ
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