IVSG (außer Kraft)
Verweise
in § 4 IVSG (außer Kraft)
IVSG (außer Kraft)
Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (außer Kraft)
Intelligente Verkehrssysteme können vorrangig für folgende Zwecke eingeführt werden:
- 1.
- optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten;
- 2.
- Kontinuität der Dienste Intelligenter Verkehrssysteme in den Bereichen Verkehrs- und Frachtmanagement;
- 3.
- Anwendungen Intelligenter Verkehrssysteme für die Straßenverkehrssicherheit;
- 4.
- Verbindung zwischen Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur.
Quelle: BMJ
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