IVSG (außer Kraft)
Verweise
in § 1 IVSG (außer Kraft)
IVSG (außer Kraft)
Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (außer Kraft)
Dieses Gesetz gilt für Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Dieses Gesetz gilt nicht für Intelligente Verkehrssysteme, die der öffentlichen Sicherheit oder der Verteidigung dienen.
Quelle: BMJ
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