InvStG Investmentsteuergesetz
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Investmentsteuergesetz
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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Die Vorschriften des Kapitels 2 sind auf Spezial-Investmentfonds und deren Anleger nicht anzuwenden, es sei denn, in Kapitel 3 werden abweichende Bestimmungen getroffen.
Quelle: BMJ
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