InstitutsVergV
Verweise
in § 4 InstitutsVergV

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Institutsvergütungsverordnung

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme müssen auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet sein, die in den Geschäfts- und Risikostrategien des jeweiligen Instituts niedergelegt sind. Dabei ist auch die Unternehmenskultur zu berücksichtigen. Die Vergütungsparameter müssen sich an den Strategien ausrichten und das Erreichen der strategischen Ziele unterstützen.
Quelle: BMJ
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