InstitutsVergV
Verweise
in § 29 InstitutsVergV

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Institutsvergütungsverordnung

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Instituts-Vergütungsverordnung vom 6. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1374) außer Kraft.
Quelle: BMJ
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